Erstattung bei Streik, Überbuchung & Co.: Diese Rechte solltest du als Passagier kennen
Der Flug wurde gestrichen und jetzt herrscht bei dir Chaos? Im besten Fall kannst du viele Kosten erstattet bekommen. Wir erklären dir, wie das geht.

#2 Flug fällt aus: Wer übernimmt die Kosten für das bereits gebuchte Hotel?
Wenn man einen Flug bucht, verlässt man sich automatisch bei der weiteren Urlaubsplanung auf den pünktlichen Abflug des Fliegers. Wenn das Luftfahrtunternehmen nun ankündigt, dass der Flug ausfällt, begeht dieses eine Pflichtverletzung aus dem Beförderungsvertrag. Nach deutschem Recht können Fluggäst*innen in diesen Situationen grundsätzlich Ersatz für jene Ausgaben verlangen, die sie im Vertrauen auf die Erbringung der Leistung der Fluggesellschaft getätigt haben. Darunter fallen auch die Hotelkosten, wenn die Buchung des Hotels aufgrund des ausfallenden Fluges nicht genutzt werden kann. Hier ist jedoch zu beachten, dass erwartet wird, dass du als Passagier*in versuchst, beispielsweise die Hotelbuchung zu stornieren. Falls Stornierungsgebühren anfallen, müssen diese dir ersetzt werden.
Das passiert im Fall von Streik: