Erstattung bei Streik, Überbuchung & Co.: Diese Rechte solltest du als Passagier kennen
Der Flug wurde gestrichen und jetzt herrscht bei dir Chaos? Im besten Fall kannst du viele Kosten erstattet bekommen. Wir erklären dir, wie das geht.

#3 Was tun bei Streik am Flughafen?
Zuerst solltest du dir der folgenden drei Dinge bewusst sein. Es ist die Aufgabe der Airline, sich darum zu kümmern, wie die Reisenden an ihr Ziel kommen. Der oder die Ansprechpartner*in ist bei einem selbst gebuchten Flug immer die Fluggesellschaft. Wer jedoch eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden. Wenn dein Flug gestrichen wurde, hast du außerdem Anspruch auf Unterstützungsleistungen.
Hier hast du zwei Möglichkeiten, von denen du dich für eine entscheiden musst. Entweder drängst du auch hier auf eine Ersatzbeförderung, die aber auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann, weshalb du mit langen Wartezeiten rechnen musst, oder du bestehst auf die Erstattung des gesamten Flugpreises. Hier musst du dich dann aber selbst um einen neuen Flug, Transport oder ein Hotel kümmern. Es gelten die gleichen Regeln, wie wenn der Flug überbucht wurde. Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, muss sich der Reiseveranstalter um eine Lösung kümmern. Außerdem kann der Reisepreis ab einer Wartezeit von fünf Stunden um fünf Prozent je Stunde bis maximal 20 Prozent gemindert werden.
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