Erstattung bei Streik, Überbuchung & Co.: Diese Rechte solltest du als Passagier kennen
Der Flug wurde gestrichen und jetzt herrscht bei dir Chaos? Im besten Fall kannst du viele Kosten erstattet bekommen. Wir erklären dir, wie das geht.

Du hast das Anrecht auf ein Hotel
Wenn die Reise in ein oder aus einem EU-Land geht und du aufgrund der Überbuchung länger am Flughafen verharren musst, muss die Fluggesellschaft für dich für Essen und Trinken sorgen. Wenn außerdem überhaupt keine Möglichkeit mehr besteht, noch am selben Tag zu fliegen, muss diese ebenfalls für die Übernachtung im Hotel und für den Transport dorthin zahlen. Organisieren muss sie das Ganze ebenfalls. Die Fluggesellschaft kann sich in dem Punkt auch weigern, und du musst die Kosten erstmal selbst tragen. Allerdings kannst du diese dann vor Gericht wiederbekommen. Wichtig dafür ist, alle Quittungen in dem Zusammenhang aufzuheben und vorlegen zu können.
Aber was ist, wenn du bereits ein Hotel gebucht hast?