Streiks bei Airlines: Kennst du deine Rechte als Passagier?

Immer wieder kommt es vor, dass Airlines streiken. Welche Rechte Passagiere dann haben, haben wir für euch zusammengetragen!

Immer häufiger kommt es bei Airlines zu Streiks.
Quelle: IMAGO / Smith

Kennst du deine Rechte?

Wer regelmäßig in den Urlaub fliegt, kennt es leider nur zu gut - Streiks am Flughafen. Immer wieder greifen Airlines zu der Maßnahme. Die Leidtragenden sind zunächst die Fluggäste, denn so gut man auch vorbereitet ist, einen Streik kann man nicht einplanen.. Doch in solchen Fällen haben Passagiere einige Rechte, von denen jedoch nur die wenigsten wissen. Wer versorgt dich im Falle eines Flugausfalls? Und hast du eigentlich einen Anspruch auf Entschädigung?

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten:

An Streiktagen ist die Fluggesellschaft dein erster Ansprechpartner.
Quelle: IMAGO / Smith

Ist mein Flug vom Streik betroffen?

An Streiktagen ist die Fluggesellschaft dein erster Ansprechpartner. Meist bieten die Fluggesellschaften auf ihrer Internetseite Informationen zu den aktuellen An- und Abflügen. Hierbei ist es sehr sinnvoll, sich diese Daten auszudrucken, sodass man einen Beleg hat, falls sich doch kurzfristig etwas ändern sollte.

Hast du bei der Buchung deine Telefonnummer hinterlassen, bekommst du beispielsweise als Fluggast der Lufthansa eine SMS, ob dein Flug wie geplant startet.  

Passagiere haben ab einer Verspätung von zwei Stunden Anspruch auf Leistungen wie zwei Telefonate, zwei E-Mails, Getränke, Essen und eventuell sogar eine Übernachtung im Hotel.
Quelle: IMAGO / Smith

Was passiert, wenn der Flug verspätet abfliegt?

Dazu gibt es sogar eine EU-Richtlinie (261/2004). Und zwar haben Passagiere ab einer Verspätung von zwei Stunden Anspruch auf Leistungen wie zwei Telefonate, zwei E-Mails, Getränke, Essen und eventuell sogar eine Übernachtung im Hotel!

Diese zweistündige Wartezeit gilt allerdings für Flüge von bis zu 1500 Kilometern. Bei Flugstrecken von 1500 bis 1500 Kilometern gibt er erst nach drei Stunden Unterstützung.  

Grundsätzlich hat die Airline die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren.
Quelle: IMAGO / Manngold

Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?

Grundsätzlich hat die Airline die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Als Passagier kannst du diese per Telefon oder am Schalter der Airline fordern. Allerdings solltest du nicht zu voreilig sein und aus Verärgerung ohne Rücksprache einen anderen Flug buchen. In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft nämlich nicht unbedingt verpflichtet, die Kosten zu erstatten. Erst ab der fünften Verspätungsstunde kannst du als Fluggast das Ticket zurückgeben und dir die Kosten dafür erstatten lassen.

Leider kannst du als Pauschalreisender keinen Schadensersatz für einen entgangenen Urlaubstag geltend machen, wenn dein Flieger aufgrund eines Streiks erst einen Tag später abhebt.
Quelle: IMAGO / Rupert Oberhäuser

Was gilt bei Pauschalreisen?

Leider kannst du als Pauschalreisender keinen Schadensersatz für einen entgangenen Urlaubstag geltend machen, wenn dein Flieger aufgrund eines Streiks erst einen Tag später abhebt. Allerdings ist in solchen Fällen der Reiseveranstalter in der Gewährleistungspflicht, denn der Flug ist Teil des Vertrags! Als Urlauber kannst du den Reisepreis anteilig um den entgangenen Urlaubstag mindern.

Sowohl die Fluggesellschaft als auch der Reiseveranstalter stehen in der Pflicht, ihre Passagiere schnellstmöglich ans Ziel zu bringen.
Quelle: IMAGO / Rupert Oberhäuser

Was bedeutet Ersatzbeförderung eigentlich?

Sowohl die Fluggesellschaft als auch der Reiseveranstalter stehen in der Pflicht, ihre Passagiere schnellstmöglich ans Ziel zu bringen. Handelt es sich bei den Streik lediglich um einen kürzeren, kann es ausreichen zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird.

Wenn der Ausstand allerdings länger dauert, sind die Airlines in der Pflicht die Fluggäste beispielsweise mit der Bahn oder Bussen zu einem anderen Flughafen zu bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.