Erstattung bei Streik, Überbuchung & Co.: Diese Rechte solltest du als Passagier kennen
Der Flug wurde gestrichen und jetzt herrscht bei dir Chaos? Im besten Fall kannst du viele Kosten erstattet bekommen. Wir erklären dir, wie das geht.

#6 Die Fluggesellschaft verweigert die Zahlung: Das kannst du tun
Der erste Anlaufpunkt, wenn die Fluggesellschaft nicht zahlt, ist eine sogenannte Schlichtungsstelle. Für den oder die Verbraucher*in gibt es zwei verschiedene Stellen dieser Art, an die sich gewendet werden kann. Dabei hängt es von der Airline ab, welche der beiden Stellen für dich zuständig ist. Wenn sie Mitglied für die Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehrs ist, ist die „SÖP“ zuständig. Andernfalls ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz zuständig. Sie wird „BfJ“ abgekürzt.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden: