Erstattung bei Streik, Überbuchung & Co.: Diese Rechte solltest du als Passagier kennen
Der Flug wurde gestrichen und jetzt herrscht bei dir Chaos? Im besten Fall kannst du viele Kosten erstattet bekommen. Wir erklären dir, wie das geht.

#5 Ansprüche bei einer Verlegung des Fluges
Im Falle einer Vorverlegung um mehr als eine Stunde hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass dies als Annullierung gilt. Diese Vorverlegung kann für die Passagier*innen zu großen Unannehmlichkeiten führen, weshalb hier Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung bestehen. Wenn der Flug auf einen späteren Zeitpunkt verlegt wird, ist sich der Europäische Gerichtshof noch nicht einig. Bei einem Urteil im Dezember 2021 entschied der Gerichtshof bei der Verlegung um fast drei Stunden nach hinten, dass dies nicht als Annullierung gilt. Das war aber ein konkreter Fall und ist nicht auf die Allgemeinheit übertragbar. Hier wird aktuell noch im Einzelfall entschieden. Inwieweit du einen Ersatz für Schaden verlangen kannst, richtet sich nach nationalen Vorschriften. Wenn dir durch die Verlegung zusätzliche Kosten entstehen, kannst du eventuell Schadensersatz durch die Fluggesellschaft fordern. Bei Pauschalreisen gilt hier wieder: Es muss sich an den Reiseveranstalter gewendet werden.
Die Fluggesellschaft will nicht zahlen: