Erstattung bei Streik, Überbuchung & Co.: Diese Rechte solltest du als Passagier kennen
Der Flug wurde gestrichen und jetzt herrscht bei dir Chaos? Im besten Fall kannst du viele Kosten erstattet bekommen. Wir erklären dir, wie das geht.

#7 Voraussetzungen für eine Schlichtung
Bei einer Schlichtung durch die SÖP ist wichtig, dass du rein aus privaten und nicht aus geschäftlichen Gründen fliegen wolltest. Geschäftsreisen haben nämlich keinen Anspruch auf die Schlichtung. Zudem musst du zuvor selbst versucht haben, das Problem mit der Fluggesellschaft zu lösen, woraufhin du eine komplette oder teilweise Ablehnung deiner Forderungen erhalten haben musst. Falls die Fluggesellschaft auf deine Anfrage nicht reagiert, musst du ihr einen Zeitraum von zwei Monaten geben, um noch zu antworten. Die Fluggesellschaft muss außerdem Mitglied des Trägervereins der privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle sein. Das überprüfst du am besten auf deren aktueller Mitgliederliste, die auf der Seite der SÖP zu finden ist. Wenn sich deine Fluggesellschaft nicht in der Liste der SÖP befindet, musst du dich an die behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz wenden. Bei der BfJ gelten ähnliche Regeln wie bei der SÖP.
Was ist eigentlich, wenn du einen Flug gebucht hast, der Flieger auch geht, du aber plötzlich doch nicht mitreisen darf?