Flug verpasst? Diese Rechte hast du als Passagier

Wenn du deinen Flug verpasst hast, musst du deshalb nicht auf den Kosten sitzenbleiben. So kannst du deine Rechte als Passagier einfordern:

Wenn du deinen Flug stornieren musstest, solltest du besser deine Rechte als Passagier kennen.
Quelle: IMAGO / blickwinkel

Du hast ein absolutes Schnäppchen gefunden und kannst den anstehenden Urlaub kaum erwarten? Doch ausgerechnet in solchen Situationen kommt es häufig so, wie es eben kommen muss: Du kannst den Flug nicht antreten, was natürlich äußerst ärgerlich ist. Noch viel ärgerlicher ist es, wenn du das bezahlte Geld dann nicht zurückbekommst. In vielen Fällen kommt es vor, dass dir die Fluggesellschaften, an die du dich in dem Fall wendest, keine große Chance auf Wiedererstattung geben. Dafür gibt es aber eine Lösung, solange du nur deine Rechte als Passagier kennst.

Wir verraten dir, was du wissen solltest:

Flugstornierungsportale können die Lösung für das leidige Thema sein.
Quelle: IMAGO / Thomas Eisenhuth

Die Lösung: Flugstornierungsportale

Wir alle haben mittlerweile mitbekommen, dass Fluggastrechte und Streitigkeiten mit Fluggesellschaften ein durchaus leidiges Thema sind. Vor allem Vielreisende wissen, wie anstrengend solche Dinge sein können. Doch genau deshalb gibt es mittlerweile mehrere Anbieter, die sich zur Aufgabe gemacht haben, Flugpassagieren damit zu helfen. Unter anderem wird dir das Unternehmen RightNow mit der Flugstornierung helfen, das ehemals als Geld-fuer-Flug.de bekannt war. 

Wie das Ganze funktioniert, erfährst du auf der nächsten Seite! 

Bei dem Angebot des Start-ups für die Erstattung des Flugs ist das ausgezahlte Geld sicher.
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So funktioniert es:

Das Start-up-Unternehmen setzt sich für die Rechte der Passagiere ein und kalkuliert einen für Verbraucher*innen einklagbaren Preis. Auf dieser Basis macht dir das Unternehmen dann ein Angebot. Wenn du das Angebot der Internetseite annimmst, bekommst du den Betrag bereits nach kurzer Zeit auf dein Konto überwiesen. Falls der Stornodienstleister das Geld von der Fluggesellschaft nicht zurückbekommt, besteht für dich dennoch kein Risiko, denn der überwiesene Betrag ist dir sicher.

Aber für welche Flüge gilt das überhaupt?

Du kannst auf der Seite sogar eine Rückerstattung für Flüge der letzten drei Jahre geltend machen.
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Welche Tickets sind betroffen?

Der Rückerstattungsanspruch bezieht sich sogar auf die vergangenen drei Jahre. Somit kannst du auch noch bereits verpasste Flüge in bares Geld umwandeln. In erster Linie handelt es sich um Flugtickets von Billigfluggesellschaften, also Low-Cost-Carrier wie Wizz Air oder Ryanair. Der Anteil, der rückerstattet werden kann, ist hier in der Regel deutlich höher.

Die Stornierung war selbstverschuldet? Kein Problem:

Egal aus welchem Grund: Du kannst das gezahlte Geld zurückbekommen.
Quelle: IMAGO / Westend61

Der Grund ist zweitrangig:

Falls du der Meinung bist, dass der Nichtantritt des Fluges ja deine eigene Schuld war, lass dir gesagt sein: Es ist es völlig gleichgültig, aus welchem Grund du den Flug nicht antreten konntest. Auch wenn du ihn selbstverschuldet verpasst hast, kannst du das gezahlte Geld zurückbekommen. Dennoch gilt das Angebot leider nicht für Pauschalreisen, da hier nämlich andere Regelungen geltend gemacht werden.

Wie berechnet sich das Angebot denn?

Für die Kosten und damit verbundenen Rückerstattung sind drei Komponenten relevant.
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Die Komponenten bei den Kosten eines Flugtickets

Bei den Kosten eines Flugtickets und der damit verbundenen Rückerstattung sind drei Komponenten relevant: Zuerst ist der Netto-Flugpreis und somit die Einnahme der Airline wichtig. Weiterhin den müssen Steuern und Gebühren für den Flughafen sowie den Staat berücksichtigt werden. Hinzu kommen dann noch servicebezogene Serviceentgelte. Allerdings können nach neuer Rechtsprechung die Fixkosten nicht von der Fluggesellschaft zurückgeholt werden. Diese sind für die Airline nämlich bereits entstanden.

Damit kannst du also rechnen:

Bei der Stornierung deines Fluges kannst du mit einer Rückerstattung von bis zu 75 Prozent rechnen.
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Damit solltest du rechnen:

Bei der Rückerstattung kannst du also zumindest damit rechnen, dass die ersten beiden Kostenfaktoren für die Airline wegfallen, sofern der Flug nicht angetreten wurde. Gleichzeitig entsteht somit auch ein Anspruch auf Rückerstattung für dich: Bei Billigairlines ist dieser Anteil sogar häufig der größere Anteil. Du kannst entsprechend mit einer Erstattung von bis zu 75 Prozent rechnen, die du zurückbekommst. Dieses Prinzip lohnt sich in erster Linie bei Flügen innerhalb Europas!  

Doch wie geht es danach weiter?

Mit der Annahme des Angebots trittst du deine Ersatzansprüche an das Portal ab.
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Und was passiert dann?

Wenn du das Angebot angenommen hast und das Geld zurückerstattet bekommst, trittst du die Ersatzansprüche an das Portal ab. Dadurch werden dir die Ansprüche sozusagen abgekauft. Das Unternehmen geht also in die Vorkassen, um schließlich mit einer Sammelklage gegen die Fluggesellschaften vorzugehen. Mit dieser Möglichkeit sparst du dir allerdings den Ärger und bekommst zumindest einen Teil deines Geldes wieder zurück!

Deswegen lohnt sich das Angebot normalerweise für dich:

Die Angebote der Portale sind auf jeden Fall ein einfacher und bequemer Weg für die Rückerstattung von Flügen.
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Einfach und bequem:

In Zukunft kannst du dir mit solchen Anbietern also jede Menge Ärger sparen und dir das Geld einfach wieder zurückholen. Schaue dafür nur einmal in deinen Unterlagen nach den Dokumenten von verpassten Flügen der letzten drei Jahre. Du musst nur noch die Buchungsbestätigung hochladen und ein paar Daten angeben. Schon weißt du, wie viel Geld du zurückbekommen kannst. Ganz bequem und ohne viel Mühe, oder? Die Prüfung ist unverbindlich und selbstverständlich auch kostenfrei!

Wenn du aber keine Mühen scheust, solltest du besser darauf achten:

Ein Selfie mit Uhrzeit am Flughafen kann bei Verspätungen des Fluges als Beweislast dienen.
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Wann du dich selbst um eine Rückerstattung kümmern solltest

In einigen Fällen ist es dennoch sinnvoller, sich selbst um die Rückerstattung zu kümmern. Dann ist Beweisbarkeit aber das A und O: Wenn du beispielsweise rechtzeitig am Flughafen warst, sich der Flug aber verspätet oder du wegen langer Schlangen oder Problemen mit dem Gepäck den Flug gar nicht antreten konntest, solltest du bestenfalls frühzeitig ein Selfie mit der Uhrzeit gemacht haben, weil es als Beweislast dient. Laut EU-Fluggastrecht hast du nämlich bei einer dreistündigen Verspätung schon ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Bei der Stornierung hast du weiterhin einen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises und anderweitige Beförderung an das Ziel. Übrigens kannst du dann sogar verbundene Rechnungen wie Bahntickets, die du für den Reiseantritt brauchtest, von der Fluggesellschaft zurückfordern.

Jetzt gilt es nur noch, deine Rechte auch wirklich einzufordern!