Endlich: Dies ist kein Kündigungsgrund mehr!

Mitarbeiter können endlich aufatmen!

Gerade in der Probezeit haben viele Angst vor einer spontanen Kündigung.
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Die Probezeit ist dazu da, um zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber passt! Doch in der Probezeit kann so einiges schiefgehen.

Die meisten Arbeitnehmer fürchten sich davor, ausgerechnet in der Probezeit krank zu werden. Doch diese Angst ist nun unbegründet! Denn der Arbeitgeber darf den Mitarbeiter nicht kündigen, weil er mit Fieber oder einem gebrochenen Bein zu Hause bleibt!

Allerdings gibt es bestimmte andere Gründe, wonach eine Kündigung rechtens ist!

Trotz frühzeitiger Mitteilung zwecks verlängertem Fehlen wurde  dem Mann gekündigt.
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In bestimmten Fällen möglich

Eine Kündigung in der Probezeit ist leider dennoch in bestimmten Fällen möglich. Und genau danach entschied das Landesarbeitsgericht in Mainz. In diesem Fall hatte ein Kurierfahrer eine sechsmonatige Probezeit. Er selbst ist alleinerziehender Vater eines sechsjährigen Jungen. Da sein Sohn allerdings operiert werden musst, wollte er seinen Urlaub ein wenig verlängern. Danach war sein Kind krankgeschrieben. Dies teilte er seinem Arbeitgeber auch noch während der freien Zeit mit.

Als sein Sohn jedoch für einen ganzen Monat krankgeschrieben wurde, erhielt der Vater, an dem er die Krankschreibung seinem Arbeitgeber faxte, direkt eine fristlose Kündigung.

Zu Recht?

Da der Kündigungsgrund ein anderer war, war die Klage erfolglos.
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Natürlich klagte der Kurierfahrer gegen die Kündigung. Allerdings blieb die Klage ohne Erfolg.

Der Grund dafür ist relativ simpel: Die zeitliche Verlängerung der Krankschreibung hatte nämlich nichts mit der Entlassung zu tun. Der Arbeitgeber gab nämlich an, er sei schlicht mit der Arbeit des Mannes unzufrieden gewesen. Da er dies auch durch einen schriftlichen E-Mail-Verkehr mit seinem Steuerberater nachweisen konnte, wurde seine Glaubwürdigkeit nicht in Frage gestellt.  

Diese Dinge solltest du allerdings beachten, wenn du dich in der Probezeit krank meldest:

Auch in der Probezeit müssen sich Arbeitgeber an einige Regeln halten.
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Wann darf der Arbeitgeber kündigen?

Prinzipiell ist eine Kündigung in der Probezeit möglich. Dennoch muss sich der Arbeitgeber an einige Regeln und Vorgaben halten!  

Auch wenn der Kündigungsschutz in der Probezeit als eher gering einzustufen ist, darf die Kündigung nicht sittenwidrig sein! In der Praxis bedeutet dies, dass ein Arbeitgeber nicht willkürlich oder aus sehr abwegigen Gründen kündigen darf! Ob eine Sittenwidrigkeit vorliegt muss im Einzelfall das Arbeitsgericht entscheiden.

Das musst du im Krankheitsfall beachten: 

Im Krankheitsfall solltest du deinem Arbeitgeber schnellstmöglich Bescheid geben.
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Das musst du beachten wenn du krank wirst:

Zunächst musst du dich unverzüglich und in angemessener Form krank melden. Am besten rufst du deinen Vorgesetzten gleich zum offiziellen Arbeitsbeginn an.

Achte zudem darauf, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen! Das ist in der Regel ab dem vierten Krankheitstag üblich, allerdings kann der Arbeitgeber eine solche Bescheinigung vertraglich bereits ab dem ersten Tag verlangen.

Erst die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Diese muss lückenlos sein!